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Stromkosten an der rivaten Ladeeinrichtung mit Rückvergütung vom Elektroauto.

Rückvergütung der Stromkosten vom Elektroauto

Die Rückvergütung der Stromkosten vom Elektroauto bei dienstlicher Nutzung. Ob Firmen Elektroauto oder privates E-Fahrzeug die Stromkosten Rückvergütung erfolgt komplett volautomatisch.
LEDxpert, empfiehlt Ihnen was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Firmenwagen an der privaten Wallbox zuhause aufladen und  die Stromkosten rückvergütet haben möchten.

Das Elektroauto wird immer beliebter. Verivox spricht von bis zu 46% geringeren Verbrauchskosten gegenüber den Verbrennern. Gerade als Firmenwagen oder Dienstwagen sind Elektroautos oder Plug-In-Hybride auf dem Vormarsch. Der Hauptgrund dafür sind günstige Leasingraten oder ABO-Kosten. Zur Zeit ist die Pauschalbesteuerung für die private Nutzung mit 0,5% und 0,25% statt der sonst üblichen 1% angesetzt. Welche Voraussetzungen gibt es, wenn ich den Dienstwagen an einer privaten Wallbox zu Hause aufladen und eine Rückvergütung erhalten möchte. Wer bezahlt den Strom für den Dienstwagen und wie kann der Ladestrom zu Hause mit der Firma abgerechnet werden.  Wir können Ihnen hierfür Antworten geben und auch die Passende Lösung anbieten.

Wer bezahlt die Wallbox?

Der Arbeitgeber kann hier die Wallbox  bezuschussen oder komplett bezahlen. In jedem Fall stellt das einen Geldwerten Vorteil dar. Für den Sonderfall „Wallbox“ hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Geldwerten Vorteil pauschal mit 25% Lohnsteuer zu versteuern. Auskunft gibt hier der Steuerberater.

Wohnen Sie in einer Eigentumsgemeinschaft, empfehlen wir die Nachbarn in das Ladeprojekt einfließen zu lassen. Wir können hier eine Machbatkeitsanalyse erstellen. Die Wallbox sollte immer das Eigentum sein, denn es wertet die Immobilie auf. In Zukunft wird eine Lademöglichkeit in Wohngebäuden so selbstverständlich sein, wie ein Internetanschluss zu Hause. Es ist nur darauf zu achten, das die Last am Hausanschluss dynamisch geregelt werden kann, damit es zu keiner Überlastung kommt. 

RFID Karte, Eichrechtskonformer-Zähler und Internetzugang gilt als Mindestanforderung

Um die Stromkosten für das Elektroauto eine Rückvergütung zu erhalten, sind für die Wallbox bestimmte Voraussetzungen nötig.

  1. Die Wallbox braucht einen RFID Kartenleser.
    Damit wird der Ladevorgang genau zugeordnet. So könnten Sie den Firmenwagen vom privaten Zweitwagen trennen.
  2. Die Ladedaten werden in unserem automatischen Abrechnungssystem erfasst und genau zugeordnet, dabei ist es egal welches Firmenauto das ist, weil im Firmenauto in der Regel eine eigene Ladekarte vorhanden ist.
  3. Ein Energiezähler mit Eichrechtskonformität.
    Für die Abrechnung von Strom gilt seit dem 1.4.2019 auch an einer Wallbox das Eichrecht. Die Mindestanforderung ist ein MID zertifiziertes Zählwerk in der Wallbox oder davor. Sollte die Wallbox für den öffenlichen Ladezugang gestaltet sein, muss die Wallbox eichrechtskonform sein!

Ein Tip von uns: Wenn Sie  Ihre Wallbox auch für andere E-Mobilisten freigeben möchten, muss diese eichrechtskonform sein.

Unser Automatische Abrechnungssystem kümmert sich um die Zahlungsabwicklung, die Einnahmen daraus landen direckt auf Ihrem Konto.

Separater Stromzähler für die Firma, das muß nicht sein.

In der Regel ist Ihre Wallbox an Ihrem Stromzähler angeschlossen. Wir empfehlen hier immer eine Ladevorrichtung mit Stromzähler (MID), einem Internetzugang, Zugangskontrolle und dem Protokoll 1.6.

Das Automatische Abrechnungssystem für die Rückvergütung, erfasst alle Ladevorgänge und rechnet diese mit Ihnen ab. Die Firma erhält hier ein Ladeprotokoll welches alle Ladedaten enthällt. Auf Wunsch kann die Firma hier auch einen Zugang bekommen, damit die Lohnbuchabteilung alle Daten erhält. Keine Angst, wir gestalten das hier gemeinsam. Die Zugänge werden in Gruppen unterlteilt. ( Gruppe privat, Gruppe Geschäft, Gruppe Kunden). Die Lohnbuchhaltung kann nur die Gruppe- Geschäft/ Firmauto einsehen!

Sie selbst können die Ladedaten einsehen.

Wir beraten Sie hier sehr ausführlich, damit es für Sie total unkompliziert wird.

Pauschalbetrag oder Kilowattstunden ?

Statt einer verbrauchsscharfen Abrechnung kann der Arbeitgeber auch einen Pauschalbetrag zahlen, mit dem das Aufladen zuhause abgegolten wird. Dieser Betrag kann nach §3 Nr. 50 EStG für Sie steuerfrei sein. Die Höhe der Pauschale richtet sich danach, ob zusätzlich auch eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden ist und ob der Dienstwagen ein BEV oder PHEV ist.

  Lademöglichkeit beim Arbeitgeber keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
batterie-elektrisches Fahrzeug (BEV) 30 € / Monat 70 € / Monat
Plug-in Hybrid (PHEV) 15 € / Monat 35 € / Monat
monatliche Pauschalbeträge als Alternative zur Wallbox für den Firmenwagen
Unser Abrechnungssystem mit eichrechtskonformer Abrechnung für die Rückvergütung der Stromkosten vom Elektroauto.

Tatsächlich sind gerade grössere Firmen daran interessiert, dass die Abrechnung der Stromkosten für die Firmenfahrzeuge in das bereits vorhandene Fuhrparkmanagement integriert wird und auch eine mögliche Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung hat. Dann kann z.B. die Tankkarte auch für die Abrechnung der Ladevorgänge an der heimischen Wallbox genutzt werden. Geldwerte Vorteile werden automatisch bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Wir können das für Sie machen.

Ihre Firma sucht eine eichrechtskonforme Komplettlösung, dann würden wir uns über eine Kontaktanfrage freuen. Zusammen mit unserem Dienstleister finden wir eine konfortable Lösung.

Einfach Kontaktformular ausfüllen für die Unterstützung zur Wallbox Firmenwagen Abrechnung.

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